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ESS- UND GETRÄNKESTAND

am Stadtfest 2026

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Auf dieser Seite kannst du dich ausschliesslich für Ess- und Getränkestände anmelden.

Für alle weiteren Stände oder Projekte benutze diese Seite.

Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über das untenstehende Online-Formular.
Anmeldungen per E-Mail, Post oder Telefon sind nicht gültig.

Mit dem Absenden des Formulars gibst du eine verbindliche Bewerbung ab.
Eine Teilnahme gilt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter als bestätigt.

Anmeldeschluss:
Der Anmeldeschluss ist voraussichtlich im Winter 2025.
Beachte: Die Anzahl verfügbarer Standplätze ist begrenzt. Eine frühzeitige Anmeldung erhöht deine Chancen auf einen Platz.

Teilnahmebedingungen:
Mit deiner Anmeldung stimmst du den Teilnahmebedingungen zu.
Sie schaffen die Basis für eine gute Zusammenarbeit, bitte nimm dir kurz Zeit, sie durchzulesen.
Darin findest du auch Details zu Kosten, Lizenzen und weiteren wichtigen Punkten rund um deinen Standbetrieb.

Der Preis ergibt sich aus der gemeldeten Fläche, zuzüglich Lizenzen (z. B. Food, Getränke) und Stromanschlüsse.

Standfläche, pro m2

CHF 110.-

Zusatzfläche für Tische und Sitzplätze

kostenlos

Lagerfläche, pro m2

CHF 110.-

Verkaufslizenz Esswaren und alkoholfreie Erfrischungsgetränke

CHF 400.-

Verkaufslizenz Getränkestand/Bar mit Alkoholausschank 

CHF 1’200.-

Verkaufslizenz Retail/Marktstand

CHF 200.-

Musiklizenz inkl. SUISA (nur mit Genehmigung und Absprache)

CHF 350.-

Stromanschlüsse

T13, 10A (max. 2’200 W)

CHF 240.-

CEE16, 16A (max. 11’000 W)

CHF 590.-

CEE32, 32A (max. 22’000 W)

CHF 950.-

CEE63, 63A (max. 43’000 W)

CHF 1’400.-

CEE125, 125A (max. 75’000 W)

CHF 1’600.-

Die kostenpflichtige Fläche wird berechnet aus Länge × Breite für den Stand. Die Fahrerkabine und Deichsel zählen immer zur Standlänge.

Es zählt folgendes Schema:

Rücktritt bis 31. März 2026: CHF 500.– Stornogebühr

Rücktritt nach dem 31. März 2026: Gesamtbetrag (abzüglich Strom) ist fällig. Siehe AGB unter „Vertragsrücktritt“.

Ja. Jeder Stand soll ein preiswertes und familienfreundliches Angebot führen.

Stände mit veganen und vegetarischen Angeboten werden priorisiert.

Rein fleischhaltige Speisen sind nur mit nachvollziehbarer Begründung (z. B. bei länderspezifischen Spezialitäten) zulässig.

Ja. Es gibt Sortimentsvorgaben und eine Bezugspflicht über den Veranstalter. Infos und Preise hierzu erhältst du rechtzeitig vor dem Anlass.

Ausnahmen sind nur für ansässige Gastronomen möglich.

Nein, es sind ausschliesslich Mehrweggebinde erlaubt. Becher, Teller und besteck musst du über den offiziellen Anbieter beziehen. Das Sortiment und die Preise erhältst du rechtzeitig vor der Veranstaltung.

Ja. Jeder Stand soll mindestens eine preiswerte, familienfreundliche Mahlzeit anbieten.

Dies hilft gegen Foodwaste und fördert die Gästezufriedenheit.

Das Angebot überschneidet sich möglicherweise mit bestehenden Konzepten, war zu wenig spezifisch oder wir hatten schlicht zu viele Bewerbungen.

Bei gleichwertigen Angeboten gilt das Prinzip «first come, first served». Wer sich früher anmeldet, hat bessere Chancen auf eine Zusage.

Ja. Für Gastronomiestände gilt ein Depot von CHF 500.–, zahlbar vor Aufbau. Dieses kann bei Verstössen teilweise oder vollständig einbehalten werden.

Eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit (z. B. Karte oder Twint) ist Pflicht. Du kannst dein eigenes Gerät verwenden.

Der Veranstalter vermittelt auf Wunsch einen externen Anbieter für Mietgeräte. Die Abwicklung erfolgt direkt.

Hier findest du die ausführlichen Teilnahmebedingungen.